Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen unterstützt unser Steuerkanzleiteam sehr gerne.
Unsere klassichen Aufgabenbereiche umfassen die Erstellung von Steuererklärungen, Buchhaltungen und Jahresabschlüssen sowie die Bearbeitung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Diese Leistungen werden auch "Vorbehaltstätigkeiten" genannt.
Zusätzlich dazu erbringt unser Team auch weitere Leistungen im Rahmen sogenannter "vereinbaren Tätigkeiten" . Dies können Dienstleistungen wie die betriebswirtschaftliche Beratung oder die Existenzgründungs- sowie die Nachfolgeberatung sein.
Soweit Beratungsleistungen, welche Steuerberatern nicht erlaubt sind, im Rahmen der Gesamtbetreuung notwendig werden, stehen wir bei der Auswahl geeigneter Kooperationspartner gerne zur Verfügung.
Das Honorar für steuerberatende Leistungen hat der Gestzgeber in der Steuerberatervergütungsordnung (StBVV) festgelegt.
Für die sog. vereinbaren Tätigkeiten ergeben sich Gebühren und Auslagen nach anderen gesetzlichen Regelungen oder nach entsprechender Vereinbarung.